
Verordnungen
Vorschriften im Schlosshotel Wernersdorf
- Kinder im Alter von 0–4 Jahren – gemäß Preisliste.
- Zustellbett für Kinder von 4 bis 11 Jahren – gemäß Preisliste.
- Zustellbett für Personen über 11 Jahre – gemäß Preisliste.
- Babybett – kostenlos.
- Der Wunsch nach einem Babybett ist bereits bei der Reservierung anzugeben. Die Anzahl der Babybetten ist begrenzt.
AUFENTHALTSREGELN MIT HAUSTIER
§ 1
HAUSTIERE
1. Die Anwesenheit von Haustieren (auch als „Haustiere“ bezeichnet) ist in den Räumlichkeiten des Hotels erlaubt, wenn die vom Hotel in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln eingehalten werden.
2. Vom Hotel akzeptierte Haustiere sind: Hunde, Katzen.
3. Das Hotel kann die Aufnahme von Hunden der Rassen, die in der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung auf der Liste der als aggressiv geltenden Hunderassen aufgeführt sind, von Reptilien, Amphibien, Gliederfüßlern und Nagetieren sowie von anderen Tieren, die von der Hotelleitung als aggressiv angesehen werden, verweigern.
§ 2
REGELN FÜR DIE AUFNAHME VON HAUSTIEREN IM HOTEL
1. Um ein Haustier im Hotel aufnehmen zu können, muss der Gast das Hotel bei der Reservierung unter Angabe der Rasse/Art über die Ankunft des Haustieres informieren und das Hotel muss die Reservierung bestätigen.
2. Für den Aufenthalt eines Haustieres im Hotel ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Die Gebühr beträgt 90 PLN für jeden angefangenen Hoteltag.
3. Bei fehlender vorheriger Anmeldung an der Rezeption gemäß §2(1) kann das Hotel die Aufnahme des Tieres verweigern.
4. Mit der Entscheidung für einen Aufenthalt im Hotel mit einem Haustier akzeptiert der Gast die Bedingungen dieser Ordnung.
5. Das Hotel nimmt nur Gäste mit gesunden Haustieren auf, die über ein Gesundheitsbuch verfügen, sofern ein solches für das Tier ausgestellt ist, mit einer Bestätigung über aktuelle Impfungen und Entwurmungen. Der Besitzer des Haustieres ist verpflichtet, während des Aufenthaltes ein aktuelles Gesundheitsbuch mitzuführen und es dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen.
6. Das Hotel hat das Recht, kranke oder nicht nachweislich geimpfte Tiere sowie aggressive Tiere abzulehnen.
7. Der Eigentümer des Tieres erklärt, dass die Tiere gesund sind und keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere darstellen.
§3
PFLICHTEN DES TIERHALTERS
1. Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass sich das Tier im Hotel benimmt und den Aufenthalt der anderen Gäste nicht stört, insbesondere während der Ruhezeiten.
2. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier jederzeit zu beaufsichtigen.
3. Hunde müssen in den Räumlichkeiten des Hotels an der Leine geführt werden. Andere Haustiere müssen in speziellen Transportmitteln mitgeführt werden. In besonderen Fällen behält sich das Hotel das Recht vor, einen Maulkorbzwang zu verhängen.
4. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde regelmäßig aus physiologischen Gründen auszuführen und die Abfälle nach dem Spaziergang zu beseitigen. Besitzer anderer Tiere müssen über eine Katzentoilette verfügen.
5. Der Halter ist verpflichtet, die Abfälle seines Tieres zu beseitigen.
6. Die Verpflichtung zur Beseitigung der Abfälle nach einem Blindenhund gilt nicht für Blinde und/oder Rollstuhlfahrer.
7. Der Tierhalter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Tier ständig Zugang zu sauberem, frischem Wasser, Futter und den erforderlichen Gegenständen wie einem Pferch, Käfig, Näpfen, Tränken usw. hat.
§4
REINIGUNG DER ZIMMER DURCH DAS PERSONAL WÄHREND DES AUFENTHALTS MIT EINEM HAUSTIER
1. Der Tierhalter ist verpflichtet, täglich den Zeitpunkt der Reinigung des Hotelzimmers durch das Hotelpersonal an der Rezeption zu vereinbaren.
2. Um den Stress für das Tier so gering wie möglich zu halten, muss der Besitzer während des Reinigungsdienstes anwesend sein oder sollte mit dem Tier während des Reinigungsdienstes Gassi gehen.
3. Wenn das Tier daran gewöhnt ist, ohne den Besitzer allein im Haus gelassen zu werden, sollte jedes Mal, wenn das Tier das Zimmer verlässt, ein Schild an der Tür angebracht werden, um die Anwesenheit des Tieres im Zimmer anzuzeigen.
4. Wenn das Zimmer durch Tiere verunreinigt ist, wird die Reinigung als ein nicht standardmäßiger Service behandelt und mit einer zusätzlichen Gebühr von 500 PLN belegt.
§5
SONSTIGE HOTELLEISTUNGEN
1. Das Mitbringen von Haustieren in den Spa- und Wellnessbereich, die Konferenzräume, die Bibliothek, das Barockzimmer, das Kachelzimmer und den Kinderspielplatz im Freien ist strengstens untersagt.
2. In den Frühstücksraum und das À-la-carte-Restaurant dürfen Haustiere mitgebracht werden.
3. Im Frühstücksraum und im À-la-carte-Restaurant ist es verboten, Haustiere auf Stühle und Sofas zu setzen und das Geschirr des Hotels zu benutzen, um sie zu füttern. Das Füttern von Haustieren ist nur in mitgebrachten oder vom Personal bereitgestellten Näpfen erlaubt.
§6
VERANTWORTUNG DES TIERHALTERS
1. Der Beherberger ist verpflichtet, diese Hausordnung zu lesen, zu unterschreiben und strikt einzuhalten.
2. Der Tierhalter haftet dem Grunde nach für alle Schäden, die das Tier sowohl am Eigentum des Hotels als auch an den Hotelgästen verursacht.
3. Schäden, die durch das Haustier am Hotel verursacht werden, werden vom Hotel individuell bewertet und die Kosten dafür werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
4. Bei wiederholten Beschwerden anderer Gäste über den Aufenthalt des Haustieres im Hotel und bei Nichteinhaltung der Regeln für den Aufenthalt mit dem Haustier behält sich das Hotel das Recht vor, den Aufenthalt des Gastes mit dem Haustier sofort zu beenden und den vollen Preis für den Aufenthalt zu berechnen.
SPA-Salonordnung
Buchung und Stornierung von Terminen
a. Behandlungen in unserem SPA-Salon müssen im Voraus gebucht werden – persönlich, telefonisch oder über die Hotelrezeption.
b. Um die höchste Servicequalität zu gewährleisten, bitten wir Sie, 5 Minuten vor dem geplanten Termin zu erscheinen. Verspätungen können zu einer Verkürzung der Behandlungszeit führen, ohne dass sich der Preis ändert.
c. Hotelgäste, die zu ihrem gebuchten Termin nicht erscheinen und diesen nicht mindestens 4 Stunden vor Beginn an der Hotelrezeption stornieren, werden mit dem vollen Preis der Behandlung belastet.
Vorbereitung auf die Behandlung
a. Bitte informieren Sie das Personal vor Beginn der Behandlung über eventuelle gesundheitliche Gegenanzeigen, Allergien oder eine bestehende Schwangerschaft.
b. Bei einigen Behandlungen wird empfohlen, vorab auf schwere Mahlzeiten und den Konsum von Alkohol zu verzichten.
Verhaltensregeln
a. Bitte verhalten Sie sich ruhig und schalten Sie Mobiltelefone stumm.Gegenanzeigen und Haftung
a. Der Salon übernimmt keine Haftung für Nebenwirkungen, die aus dem Verschweigen von Gesundheitsinformationen resultieren.Zahlungsmodalitäten
a. Die Bezahlung für Behandlungen kann in bar, mit Kreditkarte oder über Ihre Hotelrechnung an der Rezeption erfolgen.
b. Gemäß Punkt 1c führt die Nichtstornierung einer Behandlung mindestens 4 Stunden vor Beginn zur Berechnung des vollen Preises der Leistung.
Personenbezogene Daten
a. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden ausschließlich zum Zweck der Erbringung von SPA-Dienstleistungen und in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen der DSGVO verarbeitet.Standards zum Schutz von Minderjährigen
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Gesetz vom 13. Mai 2016 über die Bekämpfung sexualbezogener Kriminalität und den Schutz Minderjähriger sowie der Leitlinien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten und in Anerkennung der bedeutenden Rolle der Wirtschaft beim Schutz der Kinderrechte, führt Pałac Pakoszów die vorliegenden Standards zum Schutz von Minderjährigen ein. Dieses Dokument enthält Regeln und Verfahren für den Fall, dass der Verdacht besteht, ein Kind im Pałac Pakoszów werde misshandelt, sowie Maßnahmen zur Vorbeugung solcher Risiken, einschließlich solcher für Kinder mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf.Grundsätze
- Pałac Pakoszów betreibt seine Tätigkeit unter Achtung der Rechte von Kindern, die als besonders schutzbedürftig gelten.
- Pałac Pakoszów bekennt sich zu sozial verantwortlichem Handeln und zur Förderung angemessener gesellschaftlicher Werte. Das Hotel legt besonderen Wert auf die rechtliche und gesellschaftliche Pflicht zur Meldung jeglicher Verdachtsmomente einer Straftat zugunsten des Kindeswohls an die Strafverfolgungsbehörden und verpflichtet sich zugleich zur Schulung seines Personals in diesem Bereich.
Allgemeine Regeln
- Pałac Pakoszów verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über mögliche Anzeichen von Kindeswohlgefährdung aufzuklären und sie darin zu schulen, wie sie schnell und angemessen reagieren können. Schulungen können extern, intern, in Form von E‑Learning oder über vom Hotel erstellte oder frei verfügbare Materialien erfolgen.
- Jeder Mitarbeiter wird vor Arbeitsaufnahme mit den Standards zum Schutz Minderjähriger vertraut gemacht und unterzeichnet eine Erklärung über deren Einhaltung.
- Mitarbeiter, die mit Kindern arbeiten, nehmen regelmäßig an Schulungen teil, was dokumentiert wird.
- Pałac Pakoszów benennt einen Koordinator für den Standard zum Schutz Minderjähriger.
Sicherheit im Umgang Mitarbeiter – Kind
Diese Regeln gelten für alle Mitarbeitenden und jede erwachsene Person, die mit Zustimmung des Hauses Kontakt zu Kindern hat.- Das Kind ist stets mit Respekt zu behandeln; seine Würde und Bedürfnisse sind zu achten.
- Jegliche Form von Gewalt gegen Kinder ist untersagt.
Erlaubte Verhaltensweisen
- Sei geduldig und respektvoll im Umgang mit dem Kind.
- Höre aufmerksam zu und antworte dem Alter und der Situation entsprechend; achte darauf, dich auf Augenhöhe zu begeben.
- Versichere dem Kind, dass es sich melden kann, wenn es sich unwohl fühlt, und dass es Hilfe erhält.
- Informiere das Kind darüber, wo im Pałac Pakoszów kinderfreundliche kindgerechte Standards einzusehen sind, und ermutige es, Fragen zu stellen.
- Behandle alle Kinder gleich – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, sozialem, ethnischen oder kulturellen Hintergrund, Religion oder Weltanschauung.
- Sorge für eine sichere Umgebung – achte auf die sachgerechte Nutzung von Ausstattung, sichere Fenster und Treppen, begrenzten Zugang zu Straßen oder offenem Wasser etc.
- Wenn Kinder unbeaufsichtigt sind und Gefahr bestehen könnte, versuche, ihre Eltern oder Betreuungspersonen zu finden.
Unzulässiges Verhalten
- Schreien, Demütigen, Beleidigungen oder Herabsetzung des Kindes sind verboten.
- Körperliche Gewalt ist nur erlaubt bei Gefahr für Gesundheit oder Leben des Kindes.
- Jegliche romantischen oder sexuellen Beziehungen oder Kommentare, Witze, Gesten oder Inhalte, die erotischer Natur sind, sind streng untersagt.
- Das Fotografieren oder Filmen von Kindern – beruflich oder privat – ist nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten und des Kindes erlaubt. Ausnahmen gelten nur beim Abbilden der Kinder als Teil einer Gruppe, Veranstaltung oder Landschaft.
- Der Kontakt zu Kindern über private Kanäle (Handy, E‑Mail, Social Media) oder außerhalb der Arbeitszeiten ist verboten.
- Alkohol, Tabak oder illegale Substanzen dürfen Kindern nicht angeboten werden.
- Kein Körperkontakt ohne ausdrückliche Zustimmung und nur im angemessenen, nicht unangemessenen Rahmen.
- Beobachtest du Verstöße dieser Art, informiere sofort eine direkte Führungskraft.
Grundlegende Verfahren
-
Ein begründeter Misshandlungsverdacht liegt vor, wenn:
a. das Kind von sich aus über Misshandlung berichtet,
b. Mitarbeiter Gewalt beobachten,
c. das Kind Verletzungen zeigt und unklare oder zurückhaltende Aussagen macht oder andere Hinweise im Umfeld bestehen. - Mitarbeiter mit begründetem Verdacht benachrichtigen unverzüglich eine Führungskraft, die dann die Polizei einschaltet. Bei akuter Gefahr rufen sie sofort die 112. Außerdem informieren sie den Koordinator.
- Es ist sicherzustellen, dass Kind und potenziell misshandelnde Person nicht unbemerkt das Gelände verlassen können.
- Eine Bürgerfestnahme nach Strafprozessordnung ist möglich. Bis zum Eintreffen der Polizei übernimmt der Sicherheitsdienst die Aufsicht.
- Das Kind bleibt, soweit möglich, in der Obhut eines Mitarbeiters bis zur Übergabe an die Polizei.
- Bei möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten wird dem Kind bis zur Polizei verboten zu essen, zu trinken oder sich zu waschen – dies wird kindgerecht erklärt.
- Nach der Übergabe an die Polizei sind die Videoaufzeichnungen und sonstige Beweismittel zu sichern und dem Koordinator zu übergeben.
- Der Koordinator dokumentiert den Vorfall im Ereignisprotokoll.
- Bei Lebens- oder Gesundheitsgefahr ist sofort die Polizei (112) und der Koordinator sowie die Leitung zu informieren.
- Bei Misshandlung durch Mitarbeitende prüft der Koordinator alle Umstände, hört Betroffene und gegebenenfalls Augenzeugen und empfiehlt geeignete personelle Maßnahmen.
- Betrifft die Misshandlung eine Person eines Drittanbieters, empfiehlt der Koordinator Hausverbot für diese Person und eine Kündigung oder Aussetzung der Zusammenarbeit.
- Wird ein Kind unter 7 Jahren unbeaufsichtigt vorgefunden, informiert der Mitarbeiter die Leitung. Diese versucht, eine Betreuungsperson zu finden; ist das nicht möglich, wird die Polizei eingeschaltet. Die Sicherheit des Kindes ist in jedem Fall entscheidend.
Standards für den Empfangsbereich
- Ein wirksamer Schutz bedeutet, die Identität des Kindes und seine Beziehung zur erwachsenen Begleitperson zu überprüfen.
- Empfangsmitarbeiter ergreifen alle notwendigen Maßnahmen zur Identifikation des Kindes und der erwachsenen Begleitung.
-
Zur Identifikation sind folgende Schritte erforderlich:
a. Vorlage eines Ausweises des Kindes oder eines Dokuments, das das Sorgerecht belegt (z. B. Personalausweis, Schülerausweis, App „mObywatel“, Krankenhausportal, Gerichtsbeschluss).
b. Fehlen diese Dokumente oder verweigern sie die Vorlage, fragt der Mitarbeiter nach dem Verwandtschaftsverhältnis, sowohl beim Kind als auch bei der erwachsenen Begleitperson.
c. Ist die erwachsene Person nicht sorgeberechtigt, muss sie eine notariell beglaubigte Vollmacht oder eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorlegen. Fehlt dieses Dokument, füllt sie ein Formular aus, das im Pałac Pakoszów bereitliegt. - Bei Weigerung erklärt der Mitarbeiter, dass das Verfahren dem Schutz der Kinder dient und auf gesetzlichen Vorgaben basiert.
- Bei weiterem Verdacht informiert der Mitarbeiter diskret Vorgesetzte und Sicherheitsdienst, beispielsweise mit dem Hinweis auf notwendige Hintergrundarbeiten.
- Ab dem Zeitpunkt bestehen Kind und erwachsene Begleitperson möglichst in Sichtweite eines Mitarbeiters und sollten nicht allein bleiben.
- Die Leitung übernimmt das Gespräch mit der erwachsenen Person zur Klärung.
- Bestätigt sich der Verdacht, wird die Polizei gerufen und die oben beschriebenen Schutzmaßnahmen eingeleitet.
- Auch Mitarbeiter aus anderen Bereichen (Housekeeping, Gastronomie, Wellness, Security) melden ungewöhnliche Situationen unmittelbar ihrer Führungskraft.
- Die Leitung entscheidet situationsangepasst, ob Gesprächsmaßnahmen ausreichen oder ein Eingreifen und Einschalten der Polizei erforderlich ist.
REGULAMIN ŁOWISKA NA TERENIE PAŁACU PAKOSZÓW
W celu wykupienia jednodniowej wejściówki należy dokonać zakupu usługi w recepcji Pałacu Pakoszów, a przed wejściem na łowisko obowiązkowo okazać podbierak oraz podpisać regulamin.
Cennik:- jednodniowe łowienie na stanowisku – 100 PLN
- karnet tygodniowy – 400 PLN
- karnet miesięczny – 1000 PLN
W dniu łowienia osobie wykupującej wstęp przysługuje możliwość wypicia gorącego napoju – kawa, herbata - w restauracji Pałacu Pakoszów.\
- Na łowisku obowiązuje zasada „złów i wypuść”, co oznacza bezwzględny zakaz zabijania i zabierania złowionych ryb.
- Łowienie odbywa się z brzegu tylko na wyznaczonych stanowiskach na stawie 2.
- Na stanowisku mogą przebywać osoby towarzyszące bez możliwości łowienia.
- Zajmowanie stanowiska i wędkowanie powinno odbywać się w taki sposób, aby nie przeszkadzać innym wędkującym. Każdy łowiący może korzystać z maksymalnie dwóch wędek.
- Każdy powinien posiadać przy sobie dowód tożsamości w celu okazania przy wykupowaniu zezwolenia.
- Prawo do przebywania na łowisku mają osoby posiadające aktualne zezwolenie.
- Przy wędkowaniu należy używać tylko i wyłącznie haków bezzadziorowych.
- Na łowisku obowiązuje zakaz:
- zaśmiecania terenu
- niszczenia roślinności,
- parkowania samochodów poza wyznaczonym miejscem (po rozpakowaniu sprzętu samochód należy niezwłocznie odstawić na parking),
- załatwiania potrzeb fizjologicznych poza WC,
- rozpalania ognisk,
- kąpieli na łowisku,
- głośnego zachowania, picia alkoholu.
9. Stanowisko wędkowania należy pozostawić w czystości i porządku (śmieci zabieramy ze sobą). Przed wyjazdem zostanie ono sprawdzone przez pracownika hotelu.
10. Właściciel łowiska nie ponosi odpowiedzialności za wypadki losowe, oraz rzeczy pozostawione na łowisku.
11. Osoby, które dokonały zniszczenia mienia na łowisku mogą być pociągnięte do odpowiedzialności cywilnej.
12. Odpowiedzialność za osoby towarzyszące ponosi osoba która wykupiła zezwolenie na wędkowanie.
13. Dzienny połów ryb odbywa się od 8:00 do 19:00 od 1 maja do 30 września oraz od 9:00 do zmierzchu od 1 października do 30 kwietnia.
14. Łamanie regulaminu oraz zachowanie niezgodne z ogólnie przyjętymi normami, powoduje wyproszenie z łowiska bez możliwości zwrotu kosztów oraz odmówienie sprzedaży pozwolenia na wędkowanie w przyszłości.
15. Wykupując licencję wyraża się zgodę na ewentualne dokonanie przez gospodarza łowiska, lub opiekuna łowiska kontroli środka transportu i rzeczy osobistych w momencie podejrzenia złamania regulaminu łowiska.
16. Wartość skradzionych, lub celowo uszkodzonych ryb - 1000 zł kilogram, za każdy gatunek
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