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Vorschriften im Schlosshotel Wernersdorf

HOTELORDNUNG § 1 Gegenstand der Hotelordnung Die Hotelordnung bestimmt den Gegenstand der Dienstleistungserbringung, die Verantwortlichkeiten sowie den Aufenthalt auf dem Gelände des Hotels und ist ein integraler Bestandteil des Vertrages, der durch die Unterzeichnung des Meldescheins sowie durch konkludente Handlungen zustande kommt, insbesondere durch Vornahme einer Reservierung und/oder Zahlung einer Anzahlung/Vorauszahlung oder des gesamten Betrages für den Aufenthalt im Hotel. Durch Vornahme der im vorigen Satz genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Bedingungen der Hotelordnung zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert. Die Hotelordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Hotels Pałac Pakoszów, ul. Zamkowa 3, 58-573 Piechowice, aufhalten. Die Hotelordnung liegt an der Hotelrezeption sowie auf der Internetseite einsehbar bereit. Ansprechpartner der Gäste ist die Hotelrezeption. § 2 Hotelübernachtung Das Hotelzimmer wird tageweise vermietet. Der Hoteltag dauert von 15:00 Uhr bis 11:00 Uhr des folgenden Tages. Der Wunsch nach Verlängerung des Aufenthalts über den bei der Ankunft angegebenen Zeitraum hinaus ist spätestens bis 20:00 Uhr am Vortag des Abreisetages anzuzeigen. Das Hotel berücksichtigt den Wunsch nach Verlängerung des Aufenthalts im Rahmen der Zimmerverfügbarkeit. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts abzulehnen, falls die vollständige Zahlung für den bisherigen Aufenthalt nicht geleistet wurde oder gegen die Hotelordnung verstoßen wurde. § 3 Reservierung und Check-in Grundlage der Anmeldung des Gastes ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises an der Rezeption sowie die Pflicht, den Meldeschein auszufüllen und zu unterzeichnen. Bei Weigerung, ein Ausweisdokument zur Anmeldung vorzulegen, ist die Rezeption berechtigt, die Ausgabe der Zimmerkarte/des Zimmerschlüssels zu verweigern. Der Hotelgast darf das Zimmer nicht an andere Personen weitergeben, auch wenn der für den Aufenthalt bezahlte Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der bei einem früheren Aufenthalt die Hotelordnung grob verletzt hat, insbesondere durch Schäden am Eigentum des Hotels oder der Gäste, durch Körperverletzungen von Gästen, Hotelmitarbeitern oder anderen sich im Hotel aufhaltenden Personen. Das Hotel behält sich das Recht vor, eine Barkaution oder eine Kredit-/Debitkartenautorisierung in Höhe der Kosten für den gesamten Aufenthalt sowie zusätzlich 100 PLN pro Tag für Zusatzleistungen zu verlangen. Bei Abbruch des Aufenthalts während eines laufenden Hoteltages ist das Hotel nicht verpflichtet, die Übernachtungskosten für diesen Tag zu erstatten. § 4 Dienstleistungen und Zusatzleistungen Das Hotel erbringt Dienstleistungen gemäß seiner Kategorie und seinem Standard. Bei Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit die Mitarbeiter reagieren und den Standard der erbrachten Leistungen verbessern können. Das Hotel ist verpflichtet, den Gästen Folgendes zu gewährleisten: Bedingungen für eine vollständige Erholung; Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Wahrung der Vertraulichkeit von Gästeinformationen; professionelle und höfliche Bedienung in Bezug auf alle im Hotel angebotenen Dienstleistungen; Reinigung der Zimmer und Gemeinschaftsbereiche des Hotels; Reinigung des Hotels und Vornahme notwendiger Reparaturen während der Abwesenheit des Gastes oder in seiner Anwesenheit nur auf dessen Wunsch; technisch einwandfreien Service – im Falle von Mängeln, die nicht sofort behoben werden können, wird sich das Hotel bemühen, das Zimmer nach Möglichkeit zu wechseln oder die Unannehmlichkeiten auf andere Weise zu verringern. Zusätzlich bietet das Hotel auf Wunsch des Gastes folgende Leistungen: Auskunft über Aufenthalt und Reise; Weckdienst zur gewünschten Uhrzeit; Gepäckaufbewahrung – das Hotel kann die Annahme von Gepäck verweigern, wenn es sich nicht um persönliches Gepäck handelt oder es außerhalb des Aufenthaltszeitraums aufbewahrt werden soll; Zimmerreinigung während des Aufenthalts – u.a. Austausch von Bettwäsche, Handtüchern, Staubsaugen, Desinfektion; Reinigungsservice einmal täglich auf Wunsch des Gastes, gemäß den im Zimmer verfügbaren Anweisungen, in der Zeit von 09:00–15:00 Uhr (nicht am An- und Abreisetag); Bestellung von Taxis. § 5 Verantwortung der Gäste Auf dem Hotelgelände müssen Kinder unter 16 Jahren unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten stehen. Die Erziehungsberechtigten haften für sämtliche Schäden an der Einrichtung und technischen Geräten, die durch Kinder verursacht werden. Der Hotelgast haftet in vollem Umfang für alle Arten von Beschädigungen oder Zerstörungen der Hoteleinrichtung und technischen Geräte, die durch ihn, seine Besucher oder deren Besucher verursacht werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Gastes nach dessen Abreise mit den entstandenen Schäden zu belasten. Das Hotel behält sich eine individuelle Bewertung der Schadenshöhe je nach erforderlichen Arbeiten zur Beseitigung des Schadens vor. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Hotelordnung kann das Hotel die Erbringung von Leistungen gegenüber der betreffenden Person verweigern. Diese ist verpflichtet, den Aufforderungen des Hotels unverzüglich nachzukommen, eventuelle Schäden zu bezahlen und das Hotel zu verlassen. Beim Verlassen des Zimmers sollte der Gast aus Sicherheitsgründen jeweils den Fernseher ausschalten, das Licht löschen, Wasserhähne zudrehen und die Türen (einschließlich Balkontüren) verschließen. Der Gast übernimmt die Verantwortung für die ausgegebene Zimmerkarte und den Schlüssel. Bei Verlust oder Beschädigung der Karte und/oder des Schlüssels wird eine Gebühr von 100 PLN erhoben. Im Falle einer unbegründeten Betätigung des Handfeuermelders auf dem Hotelflur wird dem Gast eine Strafe von 3000 PLN auferlegt. Die Nutzung des Wellnessbereichs außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten – bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 2000 PLN erhoben. § 6 Verantwortung des Hotels Das Hotel haftet für den Verlust von eingebrachten Sachen von Gästen im Umfang der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches. Der Gast ist verpflichtet, die Rezeption unverzüglich nach Feststellung eines Schadens zu benachrichtigen. Das Hotel haftet nicht für Beschädigung oder Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs des Gastes, der darin zurückgelassenen Gegenstände oder lebender Tiere, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge auf dem Hotelparkplatz oder an einem anderen Ort auf dem Hotelgelände abgestellt wurden. § 7 Rückgabe von Fundsachen Im Hotelzimmer zurückgelassene persönliche Gegenstände des abreisenden Gastes werden auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse versandt. Liegt keine entsprechende Anweisung vor, bewahrt das Hotel die Gegenstände 30 Tage lang auf; danach werden diese vernichtet. Das Hotel übernimmt keine Haftung für im Zimmer zurückgelassene Lebensmittel und ist nicht verpflichtet, diese nach Abreise der Gäste aufzubewahren. § 8 Nachtruhe Im Hotel gilt Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr am Folgetag. § 9 Kinderpolitik Kinder unter 13 Jahren dürfen sich im Hotel nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten. Die Begleitpersonen sind verpflichtet, für eine angemessene Betreuung des Kindes zu sorgen.
  1. Kinder im Alter von 0–4 Jahren – gemäß Preisliste.
  2. Zustellbett für Kinder von 4 bis 11 Jahren – gemäß Preisliste.
  3. Zustellbett für Personen über 11 Jahre – gemäß Preisliste.
  4. Babybett – kostenlos.
  5. Der Wunsch nach einem Babybett ist bereits bei der Reservierung anzugeben. Die Anzahl der Babybetten ist begrenzt.
§ 10 Tierpolitik Das Hotel akzeptiert Haustiere gemäß der gültigen Preisliste und einer separaten Ordnung, die an der Rezeption für Gäste mit Tieren einsehbar ist. Wichtigste Informationen: Der Gast muss die Mitnahme eines Haustieres bereits bei der Reservierung anmelden. Das Hotel akzeptiert keine als gefährlich eingestuften Hunderassen. Liste der gefährlichen Hunderassen gemäß Verordnung des Innenministeriums vom 28. April 2003: Pitbull Terrier, Perro de Presa Mallorquin, Amerikanische Bulldogge, Dogo Argentino, Perro de Presa Canario, Tosa Inu, Rottweiler, Akbash, Anatolischer Karabash, Moskauer Wachhund, Kaukasischer Schäferhund. Im Hotel werden nur gesunde Tiere mit Impfausweis, gültigen Impfungen und Entwurmungsnachweis aufgenommen. Die Hotelrezeption kann die Vorlage des Impfausweises verlangen und bei fehlenden Impfungen die Aufnahme des Tieres ins Hotel aus Sicherheitsgründen verweigern. Der Tierhalter ist verpflichtet, für die entsprechende Ausstattung des Tieres zu sorgen, z.B. Leine, Halsband, Maulkorb, Körbchen, Katzenklo, Futter- und Wassernapf, Streu, Kotbeutel. An der Rezeption stehen Futternäpfe in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Die Benutzung von Hoteltüchern und Bettwäsche für Tiere ist untersagt. Tiere dürfen nicht auf Betten und Sofas sowie ihre Bedürfnisse nicht im Zimmer oder in anderen Innenräumen des Hotels verrichten. Der Tierhalter ist verpflichtet, die Kosten für Reinigung oder Reparaturen im Falle von Verschmutzungen (einschließlich Teppich, Matratzen oder anderer Ausstattung) zu tragen. Die Schadensbewertung erfolgt durch die Hoteldirektion. Tiere dürfen sich nur in bestimmten Bereichen des Hotels aufhalten und müssen dort an der Leine geführt werden, potenziell gefährliche Tiere zusätzlich mit Maulkorb und unter Aufsicht eines Erwachsenen. Insbesondere ist das Mitführen von Tieren in den Wellness- und SPA-Bereich verboten. Ausnahme ist ein Blindenhund. Der Tierhalter trägt die volle finanzielle und rechtliche Verantwortung für Schäden, die sein Tier an anderen Personen, am Eigentum des Hotels oder anderer Gäste verursacht. § 11 Standards zum Schutz Minderjähriger Das Hotel Pałac Pakoszów hat am 15.08.2024 die Verfahrensordnung zu den Standards zum Schutz Minderjähriger (Personen unter 18 Jahren) eingeführt und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Daher können Gäste bei der Anmeldung von den Mitarbeitern aufgefordert werden, Dokumente vorzulegen, die die Identität des Minderjährigen oder das Verwandtschafts-/Betreuungsverhältnis mit den Erwachsenen bestätigen. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung komfortabler und sicherer Bedingungen für alle Gäste, insbesondere für Kinder. Die Verfahrensordnung wurde gemäß dem Gesetz vom 13. Mai 2016 über die Bekämpfung der Gefahren sexualbezogener Kriminalität und den Schutz Minderjähriger in der jeweils gültigen Fassung eingeführt. § 12 Reklamationen Gäste haben das Recht, Beschwerden einzureichen, falls sie Mängel an der Qualität der erbrachten Dienstleistungen feststellen. Beschwerden werden an der Rezeption entgegengenommen. Die Beschwerde sollte unverzüglich nach Feststellung von Mängeln an den Dienstleistungen eingereicht werden. § 13 Zusätzliche Bestimmungen Im Hotel gilt ein striktes Rauchverbot für Tabak und E-Zigaretten außerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche.

AUFENTHALTSREGELN MIT HAUSTIER

§ 1

HAUSTIERE

1. Die Anwesenheit von Haustieren (auch als „Haustiere“ bezeichnet) ist in den Räumlichkeiten des Hotels erlaubt, wenn die vom Hotel in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln eingehalten werden.

2. Vom Hotel akzeptierte Haustiere sind: Hunde, Katzen.

3. Das Hotel kann die Aufnahme von Hunden der Rassen, die in der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung auf der Liste der als aggressiv geltenden Hunderassen aufgeführt sind, von Reptilien, Amphibien, Gliederfüßlern und Nagetieren sowie von anderen Tieren, die von der Hotelleitung als aggressiv angesehen werden, verweigern.

§ 2

REGELN FÜR DIE AUFNAHME VON HAUSTIEREN IM HOTEL

1. Um ein Haustier im Hotel aufnehmen zu können, muss der Gast das Hotel bei der Reservierung unter Angabe der Rasse/Art über die Ankunft des Haustieres informieren und das Hotel muss die Reservierung bestätigen.

2. Für den Aufenthalt eines Haustieres im Hotel ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Die Gebühr beträgt 90 PLN für jeden angefangenen Hoteltag.

3. Bei fehlender vorheriger Anmeldung an der Rezeption gemäß §2(1) kann das Hotel die Aufnahme des Tieres verweigern.

4. Mit der Entscheidung für einen Aufenthalt im Hotel mit einem Haustier akzeptiert der Gast die Bedingungen dieser Ordnung.

5. Das Hotel nimmt nur Gäste mit gesunden Haustieren auf, die über ein Gesundheitsbuch verfügen, sofern ein solches für das Tier ausgestellt ist, mit einer Bestätigung über aktuelle Impfungen und Entwurmungen. Der Besitzer des Haustieres ist verpflichtet, während des Aufenthaltes ein aktuelles Gesundheitsbuch mitzuführen und es dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen.

6. Das Hotel hat das Recht, kranke oder nicht nachweislich geimpfte Tiere sowie aggressive Tiere abzulehnen.

7. Der Eigentümer des Tieres erklärt, dass die Tiere gesund sind und keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere darstellen.

§3

PFLICHTEN DES TIERHALTERS

1. Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass sich das Tier im Hotel benimmt und den Aufenthalt der anderen Gäste nicht stört, insbesondere während der Ruhezeiten.

2. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier jederzeit zu beaufsichtigen.

3. Hunde müssen in den Räumlichkeiten des Hotels an der Leine geführt werden. Andere Haustiere müssen in speziellen Transportmitteln mitgeführt werden. In besonderen Fällen behält sich das Hotel das Recht vor, einen Maulkorbzwang zu verhängen.

4. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde regelmäßig aus physiologischen Gründen auszuführen und die Abfälle nach dem Spaziergang zu beseitigen. Besitzer anderer Tiere müssen über eine Katzentoilette verfügen.

5. Der Halter ist verpflichtet, die Abfälle seines Tieres zu beseitigen.

6. Die Verpflichtung zur Beseitigung der Abfälle nach einem Blindenhund gilt nicht für Blinde und/oder Rollstuhlfahrer.

7. Der Tierhalter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Tier ständig Zugang zu sauberem, frischem Wasser, Futter und den erforderlichen Gegenständen wie einem Pferch, Käfig, Näpfen, Tränken usw. hat.

§4

REINIGUNG DER ZIMMER DURCH DAS PERSONAL WÄHREND DES AUFENTHALTS MIT EINEM HAUSTIER

1. Der Tierhalter ist verpflichtet, täglich den Zeitpunkt der Reinigung des Hotelzimmers durch das Hotelpersonal an der Rezeption zu vereinbaren.

2. Um den Stress für das Tier so gering wie möglich zu halten, muss der Besitzer während des Reinigungsdienstes anwesend sein oder sollte mit dem Tier während des Reinigungsdienstes Gassi gehen.

3. Wenn das Tier daran gewöhnt ist, ohne den Besitzer allein im Haus gelassen zu werden, sollte jedes Mal, wenn das Tier das Zimmer verlässt, ein Schild an der Tür angebracht werden, um die Anwesenheit des Tieres im Zimmer anzuzeigen.

4. Wenn das Zimmer durch Tiere verunreinigt ist, wird die Reinigung als ein nicht standardmäßiger Service behandelt und mit einer zusätzlichen Gebühr von 500 PLN belegt.

§5

SONSTIGE HOTELLEISTUNGEN

1. Das Mitbringen von Haustieren in den Spa- und Wellnessbereich, die Konferenzräume, die Bibliothek, das Barockzimmer, das Kachelzimmer und den Kinderspielplatz im Freien ist strengstens untersagt.

2. In den Frühstücksraum und das À-la-carte-Restaurant dürfen Haustiere mitgebracht werden.

3. Im Frühstücksraum und im À-la-carte-Restaurant ist es verboten, Haustiere auf Stühle und Sofas zu setzen und das Geschirr des Hotels zu benutzen, um sie zu füttern. Das Füttern von Haustieren ist nur in mitgebrachten oder vom Personal bereitgestellten Näpfen erlaubt.

§6

VERANTWORTUNG DES TIERHALTERS

1. Der Beherberger ist verpflichtet, diese Hausordnung zu lesen, zu unterschreiben und strikt einzuhalten.

2. Der Tierhalter haftet dem Grunde nach für alle Schäden, die das Tier sowohl am Eigentum des Hotels als auch an den Hotelgästen verursacht.

3. Schäden, die durch das Haustier am Hotel verursacht werden, werden vom Hotel individuell bewertet und die Kosten dafür werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

4. Bei wiederholten Beschwerden anderer Gäste über den Aufenthalt des Haustieres im Hotel und bei Nichteinhaltung der Regeln für den Aufenthalt mit dem Haustier behält sich das Hotel das Recht vor, den Aufenthalt des Gastes mit dem Haustier sofort zu beenden und den vollen Preis für den Aufenthalt zu berechnen.

SPA-Salonordnung
Buchung und Stornierung von Terminen

a. Behandlungen in unserem SPA-Salon müssen im Voraus gebucht werden – persönlich, telefonisch oder über die Hotelrezeption.
b. Um die höchste Servicequalität zu gewährleisten, bitten wir Sie, 5 Minuten vor dem geplanten Termin zu erscheinen. Verspätungen können zu einer Verkürzung der Behandlungszeit führen, ohne dass sich der Preis ändert.
c. Hotelgäste, die zu ihrem gebuchten Termin nicht erscheinen und diesen nicht mindestens 4 Stunden vor Beginn an der Hotelrezeption stornieren, werden mit dem vollen Preis der Behandlung belastet.

Vorbereitung auf die Behandlung

a. Bitte informieren Sie das Personal vor Beginn der Behandlung über eventuelle gesundheitliche Gegenanzeigen, Allergien oder eine bestehende Schwangerschaft.
b. Bei einigen Behandlungen wird empfohlen, vorab auf schwere Mahlzeiten und den Konsum von Alkohol zu verzichten.

Verhaltensregeln

a. Bitte verhalten Sie sich ruhig und schalten Sie Mobiltelefone stumm.

Gegenanzeigen und Haftung

a. Der Salon übernimmt keine Haftung für Nebenwirkungen, die aus dem Verschweigen von Gesundheitsinformationen resultieren.

Zahlungsmodalitäten

a. Die Bezahlung für Behandlungen kann in bar, mit Kreditkarte oder über Ihre Hotelrechnung an der Rezeption erfolgen.
b. Gemäß Punkt 1c führt die Nichtstornierung einer Behandlung mindestens 4 Stunden vor Beginn zur Berechnung des vollen Preises der Leistung.

Personenbezogene Daten

a. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden ausschließlich zum Zweck der Erbringung von SPA-Dienstleistungen und in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen der DSGVO verarbeitet.

Standards zum Schutz von Minderjährigen

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Gesetz vom 13. Mai 2016 über die Bekämpfung sexualbezogener Kriminalität und den Schutz Minderjähriger sowie der Leitlinien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten und in Anerkennung der bedeutenden Rolle der Wirtschaft beim Schutz der Kinderrechte, führt Pałac Pakoszów die vorliegenden Standards zum Schutz von Minderjährigen ein. Dieses Dokument enthält Regeln und Verfahren für den Fall, dass der Verdacht besteht, ein Kind im Pałac Pakoszów werde misshandelt, sowie Maßnahmen zur Vorbeugung solcher Risiken, einschließlich solcher für Kinder mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf.

Grundsätze

  • Pałac Pakoszów betreibt seine Tätigkeit unter Achtung der Rechte von Kindern, die als besonders schutzbedürftig gelten.
  • Pałac Pakoszów bekennt sich zu sozial verantwortlichem Handeln und zur Förderung angemessener gesellschaftlicher Werte. Das Hotel legt besonderen Wert auf die rechtliche und gesellschaftliche Pflicht zur Meldung jeglicher Verdachtsmomente einer Straftat zugunsten des Kindeswohls an die Strafverfolgungsbehörden und verpflichtet sich zugleich zur Schulung seines Personals in diesem Bereich.

Allgemeine Regeln

  1. Pałac Pakoszów verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über mögliche Anzeichen von Kindeswohlgefährdung aufzuklären und sie darin zu schulen, wie sie schnell und angemessen reagieren können. Schulungen können extern, intern, in Form von E‑Learning oder über vom Hotel erstellte oder frei verfügbare Materialien erfolgen.
  2. Jeder Mitarbeiter wird vor Arbeitsaufnahme mit den Standards zum Schutz Minderjähriger vertraut gemacht und unterzeichnet eine Erklärung über deren Einhaltung.
  3. Mitarbeiter, die mit Kindern arbeiten, nehmen regelmäßig an Schulungen teil, was dokumentiert wird.
  4. Pałac Pakoszów benennt einen Koordinator für den Standard zum Schutz Minderjähriger.

Sicherheit im Umgang Mitarbeiter – Kind

Diese Regeln gelten für alle Mitarbeitenden und jede erwachsene Person, die mit Zustimmung des Hauses Kontakt zu Kindern hat.
  • Das Kind ist stets mit Respekt zu behandeln; seine Würde und Bedürfnisse sind zu achten.
  • Jegliche Form von Gewalt gegen Kinder ist untersagt.

Erlaubte Verhaltensweisen

  • Sei geduldig und respektvoll im Umgang mit dem Kind.
  • Höre aufmerksam zu und antworte dem Alter und der Situation entsprechend; achte darauf, dich auf Augenhöhe zu begeben.
  • Versichere dem Kind, dass es sich melden kann, wenn es sich unwohl fühlt, und dass es Hilfe erhält.
  • Informiere das Kind darüber, wo im Pałac Pakoszów kinderfreundliche kindgerechte Standards einzusehen sind, und ermutige es, Fragen zu stellen.
  • Behandle alle Kinder gleich – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, sozialem, ethnischen oder kulturellen Hintergrund, Religion oder Weltanschauung.
  • Sorge für eine sichere Umgebung – achte auf die sachgerechte Nutzung von Ausstattung, sichere Fenster und Treppen, begrenzten Zugang zu Straßen oder offenem Wasser etc.
  • Wenn Kinder unbeaufsichtigt sind und Gefahr bestehen könnte, versuche, ihre Eltern oder Betreuungspersonen zu finden.

Unzulässiges Verhalten

  • Schreien, Demütigen, Beleidigungen oder Herabsetzung des Kindes sind verboten.
  • Körperliche Gewalt ist nur erlaubt bei Gefahr für Gesundheit oder Leben des Kindes.
  • Jegliche romantischen oder sexuellen Beziehungen oder Kommentare, Witze, Gesten oder Inhalte, die erotischer Natur sind, sind streng untersagt.
  • Das Fotografieren oder Filmen von Kindern – beruflich oder privat – ist nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten und des Kindes erlaubt. Ausnahmen gelten nur beim Abbilden der Kinder als Teil einer Gruppe, Veranstaltung oder Landschaft.
  • Der Kontakt zu Kindern über private Kanäle (Handy, E‑Mail, Social Media) oder außerhalb der Arbeitszeiten ist verboten.
  • Alkohol, Tabak oder illegale Substanzen dürfen Kindern nicht angeboten werden.
  • Kein Körperkontakt ohne ausdrückliche Zustimmung und nur im angemessenen, nicht unangemessenen Rahmen.
  • Beobachtest du Verstöße dieser Art, informiere sofort eine direkte Führungskraft.

Grundlegende Verfahren

  1. Ein begründeter Misshandlungsverdacht liegt vor, wenn:
    a. das Kind von sich aus über Misshandlung berichtet,
    b. Mitarbeiter Gewalt beobachten,
    c. das Kind Verletzungen zeigt und unklare oder zurückhaltende Aussagen macht oder andere Hinweise im Umfeld bestehen.

  2. Mitarbeiter mit begründetem Verdacht benachrichtigen unverzüglich eine Führungskraft, die dann die Polizei einschaltet. Bei akuter Gefahr rufen sie sofort die 112. Außerdem informieren sie den Koordinator.
  3. Es ist sicherzustellen, dass Kind und potenziell misshandelnde Person nicht unbemerkt das Gelände verlassen können.
  4. Eine Bürgerfestnahme nach Strafprozessordnung ist möglich. Bis zum Eintreffen der Polizei übernimmt der Sicherheitsdienst die Aufsicht.
  5. Das Kind bleibt, soweit möglich, in der Obhut eines Mitarbeiters bis zur Übergabe an die Polizei.
  6. Bei möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten wird dem Kind bis zur Polizei verboten zu essen, zu trinken oder sich zu waschen – dies wird kindgerecht erklärt.
  7. Nach der Übergabe an die Polizei sind die Videoaufzeichnungen und sonstige Beweismittel zu sichern und dem Koordinator zu übergeben.
  8. Der Koordinator dokumentiert den Vorfall im Ereignisprotokoll.
  9. Bei Lebens- oder Gesundheitsgefahr ist sofort die Polizei (112) und der Koordinator sowie die Leitung zu informieren.
  10. Bei Misshandlung durch Mitarbeitende prüft der Koordinator alle Umstände, hört Betroffene und gegebenenfalls Augenzeugen und empfiehlt geeignete personelle Maßnahmen.
  11. Betrifft die Misshandlung eine Person eines Drittanbieters, empfiehlt der Koordinator Hausverbot für diese Person und eine Kündigung oder Aussetzung der Zusammenarbeit.
  12. Wird ein Kind unter 7 Jahren unbeaufsichtigt vorgefunden, informiert der Mitarbeiter die Leitung. Diese versucht, eine Betreuungsperson zu finden; ist das nicht möglich, wird die Polizei eingeschaltet. Die Sicherheit des Kindes ist in jedem Fall entscheidend.

Standards für den Empfangsbereich

  1. Ein wirksamer Schutz bedeutet, die Identität des Kindes und seine Beziehung zur erwachsenen Begleitperson zu überprüfen.
  2. Empfangsmitarbeiter ergreifen alle notwendigen Maßnahmen zur Identifikation des Kindes und der erwachsenen Begleitung.
  3. Zur Identifikation sind folgende Schritte erforderlich:
    a. Vorlage eines Ausweises des Kindes oder eines Dokuments, das das Sorgerecht belegt (z. B. Personalausweis, Schülerausweis, App „mObywatel“, Krankenhausportal, Gerichtsbeschluss).
    b. Fehlen diese Dokumente oder verweigern sie die Vorlage, fragt der Mitarbeiter nach dem Verwandtschaftsverhältnis, sowohl beim Kind als auch bei der erwachsenen Begleitperson.
    c. Ist die erwachsene Person nicht sorgeberechtigt, muss sie eine notariell beglaubigte Vollmacht oder eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorlegen. Fehlt dieses Dokument, füllt sie ein Formular aus, das im Pałac Pakoszów bereitliegt.

  4. Bei Weigerung erklärt der Mitarbeiter, dass das Verfahren dem Schutz der Kinder dient und auf gesetzlichen Vorgaben basiert.
  5. Bei weiterem Verdacht informiert der Mitarbeiter diskret Vorgesetzte und Sicherheitsdienst, beispielsweise mit dem Hinweis auf notwendige Hintergrundarbeiten.
  6. Ab dem Zeitpunkt bestehen Kind und erwachsene Begleitperson möglichst in Sichtweite eines Mitarbeiters und sollten nicht allein bleiben.
  7. Die Leitung übernimmt das Gespräch mit der erwachsenen Person zur Klärung.
  8. Bestätigt sich der Verdacht, wird die Polizei gerufen und die oben beschriebenen Schutzmaßnahmen eingeleitet.
  9. Auch Mitarbeiter aus anderen Bereichen (Housekeeping, Gastronomie, Wellness, Security) melden ungewöhnliche Situationen unmittelbar ihrer Führungskraft.
  10. Die Leitung entscheidet situationsangepasst, ob Gesprächsmaßnahmen ausreichen oder ein Eingreifen und Einschalten der Polizei erforderlich ist.

REGULAMIN ŁOWISKA NA TERENIE PAŁACU PAKOSZÓW

W celu wykupienia jednodniowej wejściówki należy dokonać zakupu usługi w recepcji Pałacu Pakoszów, a przed wejściem na łowisko obowiązkowo okazać podbierak oraz podpisać regulamin.

Cennik:- jednodniowe łowienie na stanowisku – 100 PLN

- karnet tygodniowy – 400 PLN

- karnet miesięczny – 1000 PLN

W dniu łowienia osobie wykupującej wstęp przysługuje możliwość wypicia gorącego napoju – kawa, herbata - w restauracji Pałacu Pakoszów.\

  1. Na łowisku obowiązuje zasada „złów i wypuść”, co oznacza bezwzględny zakaz zabijania i zabierania złowionych ryb.
  2. Łowienie odbywa się z brzegu tylko na wyznaczonych stanowiskach na stawie 2.
  3. Na stanowisku mogą przebywać osoby towarzyszące bez możliwości łowienia.
  4. Zajmowanie stanowiska i wędkowanie powinno odbywać się w taki sposób, aby nie przeszkadzać innym wędkującym. Każdy łowiący może korzystać z maksymalnie dwóch wędek.
  5. Każdy powinien posiadać przy sobie dowód tożsamości w celu okazania przy wykupowaniu zezwolenia.
  6. Prawo do przebywania na łowisku mają osoby posiadające aktualne zezwolenie.
  7. Przy wędkowaniu należy używać tylko i wyłącznie haków bezzadziorowych.
  8. Na łowisku obowiązuje zakaz:
  • zaśmiecania terenu
  • niszczenia roślinności,
  • parkowania samochodów poza wyznaczonym miejscem (po rozpakowaniu sprzętu samochód należy niezwłocznie odstawić na parking),
  • załatwiania potrzeb fizjologicznych poza WC,
  • rozpalania ognisk,
  • kąpieli na łowisku,
  • głośnego zachowania, picia alkoholu.

9. Stanowisko wędkowania należy pozostawić w czystości i porządku (śmieci zabieramy ze sobą). Przed wyjazdem zostanie ono sprawdzone przez pracownika hotelu.

10. Właściciel łowiska nie ponosi odpowiedzialności za wypadki losowe, oraz rzeczy pozostawione na łowisku.

11. Osoby, które dokonały zniszczenia mienia na łowisku mogą być pociągnięte do odpowiedzialności cywilnej.

12. Odpowiedzialność za osoby towarzyszące ponosi osoba która wykupiła zezwolenie na wędkowanie.

13. Dzienny połów ryb odbywa się od 8:00 do 19:00 od 1 maja do 30 września oraz od 9:00 do zmierzchu od 1 października do 30 kwietnia.

14. Łamanie regulaminu oraz zachowanie niezgodne z ogólnie przyjętymi normami, powoduje wyproszenie z łowiska bez możliwości zwrotu kosztów oraz odmówienie sprzedaży pozwolenia na wędkowanie w przyszłości.

15. Wykupując licencję wyraża się zgodę na ewentualne dokonanie przez gospodarza łowiska, lub opiekuna łowiska kontroli środka transportu i rzeczy osobistych w momencie podejrzenia złamania regulaminu łowiska.

16. Wartość skradzionych, lub celowo uszkodzonych ryb - 1000 zł kilogram, za każdy gatunek

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Verfügbarkeit 01.09 - 21.12.2025
Min. 2 Nächte
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DEUTSCHE LANGEN WOCHENENDEN (Pfingsten, Christi Himmelfahrt und Tag der Deutschen Einheit) - BB-Angebot 10% GÜNSTIGER!
ab 162 PLN /Nacht/Person

DEUTSCHE LANGEN WOCHENENDEN (Pfingsten, Christi Himmelfahrt und Tag der Deu...

ÜF - Frühstück inklusive
Verfügbarkeit 29.05 - 06.10.2025
Min. 2 Nächte
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TSCHECHISCHE LANGEN WOCHENENDEN - BB-Angebot 10% GÜNSTIGER!
ab 162 PLN /Nacht/Person

TSCHECHISCHE LANGEN WOCHENENDEN - BB-Angebot 10% GÜNSTIGER!

ÜF - Frühstück inklusive
Verfügbarkeit 08.05 - 28.10.2025
Min. 2 Nächte
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Familiäre Weihnachten in den Bergen in Polen
ab 576 PLN /Nacht/Person

Familiäre Weihnachten in den Bergen in Polen

Halbpension
Verfügbarkeit 23.12 - 28.12.2025
Min. 3 Nächte
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Silvester 2025 im Palast Pakoszów - FIRST MINUTE -10%
ab 382 PLN /Nacht/Person

Silvester 2025 im Palast Pakoszów - FIRST MINUTE -10%

Halbpension
Verfügbarkeit 30.12 - 02.01.2026
Min. 2 Nächte
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