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Hausordnungen im Palast Pakoszów

HOTELORDNUNG

§ 1 Gegenstand der Ordnung

Die Ordnung regelt den Gegenstand der Dienstleistungserbringung, die Verantwortlichkeiten sowie den Aufenthalt auf dem Hotelgelände und ist integraler Bestandteil des Vertrages, der durch die Unterzeichnung der Meldescheinkarte sowie durch konkludente (prozessuale) Handlungen abgeschlossen wird, insbesondere durch die Buchung und/oder Zahlung einer Anzahlung/ Vorauszahlung oder des gesamten Betrags für den Aufenthalt im Hotel. Mit der Vornahme der in dem vorstehenden Satz genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Bedingungen der Ordnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Die Ordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Hotels Pałac Pakoszów, ul. Zamkowa 3, 58-573 Piechowice, aufhalten. Die Ordnung ist an der Hotelrezeption sowie auf der Internetseite einsehbar. Der Gastbetreuer ist die Hotelrezeption.

§ 2 Hotelübernachtung

Das Hotelzimmer wird für Hotelübernachtungen vermietet. Die Hotelübernachtung dauert von 15:00 Uhr bis 11:00 Uhr des nächsten Tages. Ein Wunsch zur Verlängerung des Aufenthalts über den bei der Ankunft angegebenen Zeitraum hinaus sollte der Gast spätestens bis 20:00 Uhr am Tag vor dem Abreisetag melden. Das Hotel berücksichtigt den Wunsch nach Verlängerung des Aufenthalts je nach Verfügbarkeit der Zimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts des Gastes abzulehnen, wenn nicht zuvor die vollständige Bezahlung für den bisherigen Aufenthaltszeitraum erfolgt ist oder wenn die Ordnung nicht eingehalten wird.

§ 3 Reservierung und Anmeldung

Grundlage für die Anmeldung des Gastes ist die Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Foto an der Rezeption sowie die Pflicht, die Meldescheinkarte auszufüllen und zu unterschreiben. Im Falle der Weigerung, einen Ausweis in einer Weise vorzulegen, die eine Anmeldung ermöglicht, hat der Rezeptionist das Recht, die Ausgabe der Karte/des Zimmerschlüssels zu verweigern.

Der Hotelgast darf das Zimmer nicht an andere Personen weitergeben, auch wenn der Zeitraum, für den er die Übernachtung bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.

Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der die Ordnung grob verletzt hat, insbesondere durch Beschädigung des Eigentums des Hotels oder anderer Gäste, durch Personen- oder Sachschäden an Gästen, Hotelangestellten oder anderen Personen im Hotel.

Das Hotel behält sich das Recht vor, eine Barkaution oder eine Sperrung von Mitteln auf der Kredit-/Debitkarte in Höhe des Gesamtbetrags des Aufenthalts sowie zusätzlich 100 PLN/Tag für Zusatzleistungen zu verlangen.

Im Falle eines Rücktritts des Gastes während des Aufenthalts ist das Hotel nicht verpflichtet, den Betrag für die betreffende Hotelübernachtung zurückzuerstatten.

§ 4 Dienstleistungen und Zusatzleistungen

Das Hotel erbringt Dienstleistungen gemäß seiner Kategorie und seinem Standard. Im Falle von Beanstandungen bezüglich der Servicequalität wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an die Hotelrezeption zu melden, um den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, zu reagieren und den Standard der Dienstleistung zu verbessern. Das Hotel ist verpflichtet, den Gästen zu gewährleisten: Bedingungen für vollständige Erholung; Sicherheit während des Aufenthalts, einschließlich Vertraulichkeit der Gästeinformationen; professionelle und freundliche Bedienung in allen angebotenen Dienstleistungen im Hotel; Zimmer- und Gemeinschaftsreinigung

des Hotels; Reinigung des Hotels und Durchführung notwendiger Reparaturen an Geräten während der Abwesenheit des Gastes, und nur in seiner Anwesenheit, wenn dieser dies wünscht; technisch einwandfreie Bedienung, und bei nicht umgehend behebbaren Mängeln bemüht sich das Hotel, das Zimmer zu tauschen oder die Unannehmlichkeiten anderweitig zu mildern. Außerdem erbringt das Hotel auf Wunsch des Gastes folgende Dienstleistungen: Auskünfte zum Aufenthalt und zur Reise; Weckservice zur gewünschten Uhrzeit; Gepäckaufbewahrung – das Hotel kann die Annahme von Gepäck verweigern, wenn die Zeiten nicht mit dem Aufenthalt des Gastes übereinstimmen oder es sich nicht um persönliches Gepäck handelt; Zimmerreinigung während des Aufenthalts - u.a. Wechsel der Bettwäsche, Handtücher, Staubsaugen, Desinfektion; Die Reinigungsdienstleistung erfolgt einmal täglich auf Wunsch des Gastes gemäß den Anweisungen im Zimmer zwischen 09:00 und 15:00 Uhr und ist am An- und Abreisetag nicht verfügbar; Taxi-Bestellung.

§ 5 Verantwortung der Gäste

Kinder unter 16 Jahren sollten sich im Hotel ständig unter Aufsicht ihrer gesetzlichen Vertreter befinden. Die gesetzlichen Vertreter tragen die materielle Verantwortung für jegliche Schäden an Einrichtungen und technischen Geräten, die durch das Verhalten der Kinder verursacht werden. Der Hotelgast trägt die volle materielle Verantwortung für jegliche Art von Beschädigungen oder Zerstörungen an Hotelinventar und technischen Geräten, die durch ihn selbst oder seine Besucher oder deren Besucher verursacht werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Gastes für entstandene Schäden nach dessen Abreise zu belasten. Das Hotel behält sich das Recht auf eine separate und individuelle Schadensbewertung je nach notwendiger Reparatur vor. Bei Verstoß gegen die Ordnung kann das Hotel die Dienstleistungserbringung an die betreffende Person verweigern. Diese ist verpflichtet, den Forderungen des Hotels unverzüglich Folge zu leisten, für etwaige Schäden aufzukommen und das Hotel zu verlassen. Beim Verlassen des Zimmers sollte der Gast aus Sicherheitsgründen den Fernseher ausschalten, das Licht löschen, Wasserhähne schließen und die Tür, auch die Balkontür, verriegeln. Der Gast übernimmt die Verantwortung für ausgestellte Karten und Zimmerschlüssel. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr von 100 PLN erhoben. Bei unbegründeter Auslösung des manuellen Brandmelders im Hotelkorridor wird eine Strafe von 3000 PLN verhängt. Die Nutzung des Wellnessbereichs außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten – bei Nichtbeachtung wird eine Geldbuße von 2000 PLN erhoben.

§ 6 Verantwortung des Hotels

Das Hotel haftet für den Verlust von Gegenständen, die von Personen mitgebracht wurden, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Gast sollte der Rezeption unverzüglich eine Schadensmeldung übermitteln. Das Hotel haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust von Fahrzeugen oder anderen Fahrzeugen des Gastes, deren zurückgelassenen Gegenständen sowie lebenden Tieren, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge auf dem Hotelparkplatz oder an einem anderen Ort auf dem Hotelgelände abgestellt wurden.

§ 7 Rückgabe hinterlassener Gegenstände

Persönliche Gegenstände, die von einem abreisenden Gast im Hotelzimmer zurückgelassen werden, werden auf seine Kosten an die vom Gast angegebene Adresse geschickt. Ohne solche Anweisung bewahrt das Hotel die Gegenstände 30 Tage lang auf; danach werden sie vernichtet. Das Hotel haftet nicht für zurückgelassene Lebensmittel im Zimmer und ist nicht verpflichtet, diese nachreisebedingt aufzubewahren.

§ 8 Nachtruhe

Im Hotel gilt Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr des folgenden Tages.

§ 9 Kinderpolitik

Kinder unter 13 Jahren dürfen sich im Hotel nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Die Aufsichtspersonen sind verpflichtet, für eine angemessene Betreuung des Kindes im Hotel zu sorgen.

1. Kinder von 0 bis 4 Jahren – gemäß Preisliste. 2. Zustellbett für Kinder von 4 bis 11 Jahren – gemäß Preisliste. 3. Zustellbett für Personen über 11 Jahre – gemäß Preisliste. 4. Babybett – kostenlos. 5. Das Babybett sollte bei der Reservierung angefragt werden. Anzahl der Babybetten ist begrenzt.

§ 10 Haustierpolitik

Das Hotel akzeptiert Haustiere gemäß gültiger Preisliste und einer separaten Ordnung, die Gästen mit Tieren an der Hotelrezeption zugänglich ist. Wichtige Informationen: Der Gast sollte die Absicht der Anreise mit Haustier bei der Reservierung mitteilen. Das Hotel akzeptiert keine als aggressiv geltenden Hunderassen. Die Liste aggressiver Hunderassen basiert auf der Verordnung des Innenministeriums vom 28. April 2003: Pit Bull Terrier, Dogge von Mallorca, Amerikanische Bulldogge, Argentinische Dogge, Kanarische Dogge, Tosa Inu, Rottweiler, Akbash Dog, Anatolischer Karabash, Moskauer Wachhund, Kaukasischer Schäferhund. Es werden nur gesunde Tiere mit Gesundheitsbuch, aktuellen Impfungen und Entwurmungsnachweis akzeptiert. Die Hotelrezeption kann bei Ankunft das Gesundheitsbuch verlangen und bei fehlenden aktuellen Impfungen die Erlaubnis zur Anwesenheit im Hotel und auf dem Gelände aus Sicherheitsgründen verweigern. Der Tierhalter verpflichtet sich, für eine geeignete Ausrüstung wie Leine, Halsband, Maulkorb, Liegeplatz, Katzentoilette, Futternapf und Wassernapf, Streu, Kotbeutel zu sorgen. An der Hotelrezeption stehen begrenzt Futternäpfe zur Verfügung. Die Benutzung von Hotelhandtüchern und Bettwäsche für Tiere ist nicht gestattet. Haustiere dürfen nicht auf Betten und Sofas bleiben und ihre Ausscheidungen dürfen nicht im Zimmer und anderen Hotelräumen verrichtet werden. Der Tierhalter trägt die Kosten für Reparatur oder Reinigung bei Verschmutzung des Zimmerinneren (einschließlich Teppich, Matratzen oder anderer Ausstattung). Die Bewertung erfolgt durch die Hotelleitung. Tiere dürfen sich nur in ausgewiesenen Bereichen aufhalten und müssen dort an der Leine geführt werden. Tiere, die eine Gefahr darstellen können, sind zudem mit Maulkorb zu führen und unter Kontrolle eines erwachsenen Betreuers. Insbesondere ist das Mitbringen von Tieren in den Wellness- und SPA-Bereich verboten. Ausnahme bildet ein

Blindenhund. Der Tierhalter übernimmt volle finanzielle und rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch sein Tier an anderen Personen, Hotel- und Gästeigentum verursacht werden.

§ 11 Standards zum Minderjährigenschutz

Das Hotel Pałac Pakoszów hat am 15.08.2024 die Verfahrensweise zum Schutz Minderjähriger (Personen unter 18 Jahren) eingeführt und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Gäste, die sich im Objekt anmelden, können vom Personal aufgefordert werden, Ausweisdokumente zum Altersnachweis der minderjährigen Person oder Dokumente zur Verwandtschaft/Beziehung zwischen Erwachsenen und Minderjährigen vorzulegen. Diese Maßnahmen dienen dem komfortablen und sicheren Aufenthalt aller Gäste, besonders der Kinder. Das Verfahren wurde gemäß dem Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und zum Schutz Minderjähriger eingeführt und berücksichtigt spätere Änderungen.

§ 12 Reklamationen

Gäste haben das Recht, Reklamationen bei Mängeln in der Qualität der angebotenen Dienstleistungen einzureichen. Alle Reklamationen nimmt die Rezeption entgegen. Die Reklamation sollte unverzüglich nach Feststellung von Mängeln eingereicht werden.

§ 13 Zusätzliche Bestimmungen

​​​​

Im Hotel gilt ein komplettes Rauchverbot für Tabak und E-Zigaretten außerhalb der ausgewiesenen Bereiche. Ein Verstoß wird mit einer Gebühr in Höhe von 5000 PLN geahndet.

Im Hotelzimmer dürfen keine gefährlichen Güter, Waffen, Munition, leicht entflammbare, explosive oder beleuchtende Materialien aufbewahrt werden.

Verkauf und Vertrieb von Waren, Hinterlassen von Werbemitteln und Wahlwerbung sowie Glücksspiel sind im Hotel verboten.

Gästen ist es nicht erlaubt, Möbel oder Ausstattungen im Hotelzimmer zu verändern.

Gästen ist es untersagt, Geräte oder Gegenstände zu benutzen, die das Risiko von Schäden am Inventar oder an anderen Gästen bergen, insbesondere solche, die Feuer oder Überflutung verursachen können.

Erlaubt ist die Benutzung der im Zimmerausstattung vorhandenen Wasserkocher und anderer Geräte.

Wir informieren höflich, dass ab dem 1. Januar 2025 eine lokale Gebühr gemäß dem Gesetz zur Erhebung lokaler Abgaben in Höhe von 2,10 PLN gilt. Die Gebühr betrifft Personen, die einen Aufenthalt von mehr als einer Übernachtung buchen – die Gebühr für einen Aufenthalt über zwei Übernachtungen wird ab der ersten begonnenen Übernachtung berechnet und muss bei der Anmeldung entrichtet werden.

Das Hotel behält sich das Recht vor, den Vertrag zur Erbringung von Hoteldienstleistungen bis zu 7 Tage vor Erbringung ohne Angabe von Gründen zu kündigen, insbesondere bei möglicher Nichterfüllung des Angebots auf angemessenem Niveau.

§ 14 Personendaten

Datenverantwortlicher für personenbezogene Daten ist Europlan Zakopane sp. z o.o., ul. Moniuszki 1A, 00-033 Warschau, NIP 5252924924

VOUCHER-ORDNUNG

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Diese Ordnung regelt die Verkaufs- und Einlösebedingungen von Vouchern. Aussteller der Voucher ist Europlan Zakopane Sp. z o.o., ul. Moniuszki 1A, 00-033 Warschau, NIP 5252924924. Der Aussteller bietet folgende Voucherarten an: - Wertgutscheine, - Aufenthaltsgutscheine. Die Voucher werden vom Aussteller registriert, jeder Voucher besitzt eine individuelle Identifikationsnummer. Das Ablaufdatum ist auf dem Voucher vermerkt. Das Ablaufdatum des Vouchers wird nicht verlängert. Voucher können Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Terminen enthalten, insbesondere für Aufenthalte an sogenannten „langen Wochenenden“, Weihnachten, Silvester, Neujahr, Ostern. Der Aufenthaltsgutschein kann nur vollständig und einmalig eingelöst werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch des Vouchers gegen Bargeld.

§ 2 Nutzungsbedingungen des Vouchers

Der Voucher kann beim Aussteller im Objekt Pałac Pakoszów eingelöst werden. Der Aussteller haftet nicht für Verlust oder Beschädigung des Vouchers ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Erwerber. Der Erwerber ist verpflichtet, den Aufenthalt im Voraus zu reservieren. Voraussetzung für die Ausführung der Dienstleistung durch den Aussteller ist die Vorlage des Vouchers oder die Angabe seiner Nummer. Der Erwerber hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Restbetrages bei Nichtnutzung des gesamten Betrags. Übersteigt der Preis der Dienstleistung den Wert des Vouchers, ist der Erwerber oder Inhaber verpflichtet, die Differenz zu zahlen. Der Aussteller kann die Einlösung des Vouchers verweigern in folgenden Fällen: - Beschädigung des Vouchers, die das Ablesen der individuellen Identifikationsnummer verhindert - Vorab erfolgte Reservierung nicht gemäß den Inhalt

Für nicht geregelte Angelegenheiten dieser Ordnung gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

HAUSTIERBETRIEBSORDNUNG

§ 1

HAUSTIERE

Im Hotel ist die Anwesenheit von Haustieren (im Folgenden auch „Haustiere“ genannt) unter Einhaltung der vom Hotel in dieser Betriebsordnung festgelegten Regeln gestattet.

Vom Hotel akzeptierte Tiere sind: Hunde, Katzen.

Das Hotel kann die Aufnahme von Hunden der in der Verordnung des Innenministers über die Liste der als aggressiv anerkannten Hunderassen aufgeführten Rassen, sowie von Reptilien, Amphibien, Gliederfüßern und Nagetieren sowie anderer vom Hoteldirektorium als aggressiv eingestufter Tiere ablehnen.

§ 2

REGELN FÜR DIE AUFNAHME VON HAUSTIEREN IM HOTEL

Voraussetzung für die Aufnahme eines Haustieres im Hotel ist die Anmeldung der Ankunft mit dem Haustier bei der Reservierung unter Angabe der Rasse/Art und die Bestätigung dieser Reservierung durch das Hotel.

Der Aufenthalt des Haustieres im Hotel ist zusätzlich kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 90 PLN für jede angefangene Hotelübernachtung.

Bei fehlender vorheriger Benachrichtigung der Rezeption gemäß § 2 Abs. 1 kann das Hotel die Aufnahme des Tieres verweigern.

Der Gast akzeptiert mit der Entscheidung für den Aufenthalt im Hotel mit Haustier die Bedingungen dieser Betriebsordnung.

Das Hotel nimmt Gäste ausschließlich mit gesunden Haustieren auf, die ein Gesundheitsbuch besitzen, sofern dies für das betreffende Tier vorgesehen ist, mit Nachweis aktueller Impfungen und Entwurmungen. Der Besitzer des Haustieres ist verpflichtet, das aktuelle Gesundheitsbuch während des Aufenthalts mitzuführen und es auf Aufforderung des Personals vorzulegen.

Das Hotel behält sich das Recht vor, die Aufnahme kranker Haustiere oder von Tieren ohne erforderliche Nachweise über gültige Impfungen sowie aggressiver Tiere zu verweigern.

Der Tierhalter erklärt, dass seine Haustiere gesund sind und keine Gefahr für andere Personen und Tiere darstellen.

§ 3

PFLICHTEN DES BESITZERS

Der Tierhalter ist für das Verhalten seines Tieres im Hotel verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass der Aufenthalt anderer Gäste nicht gestört wird, insbesondere während der Nachtruhe.

Der Tierhalter hat das Tier ständig zu beaufsichtigen.

Hunde sind auf dem Hotelgelände an der Leine zu führen. Andere Haustiere müssen in dafür vorgesehenen Transportboxen getragen werden. In besonderen Fällen behält sich das Hotel das Recht vor, das Tragen eines Maulkorbs anzuordnen.

Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Hunde regelmäßig zur Erledigung ihrer Notdurft auszuführen und die Hinterlassenschaften nach dem Spaziergang zu beseitigen. Die Besitzer anderer Tiere müssen eine Katzentoilette besitzen.

Der Besitzer ist verpflichtet, alle Verschmutzungen seines Haustiers zu beseitigen.

Die Pflicht zur Beseitigung der Hinterlassenschaften eines Blindenführhundes gilt nicht für blinde Personen und/oder Personen, die im Rollstuhl sitzen.

Der Tierhalter muss dem Haustier ständigen Zugang zu sauberem, frischem Wasser, Futter und notwendigen Gegenständen wie Gehege, Käfig, Näpfe, Tränke usw. gewährleisten.

§ 4

ZIMMERREINIGUNG DURCH DAS PERSONAL WÄHREND DES AUFENTHALTS MIT HAUSTIER

Der Tierhalter ist verpflichtet, täglich an der Rezeption eine Uhrzeit für den Reinigungsservice des Hotelzimmers durch das Hotelpersonal zu vereinbaren.

Um den Stress für das Tier zu minimieren, muss der Besitzer während der Reinigung anwesend sein oder das Tier während der Reinigung ausführen.

Ist das Tier daran gewöhnt, alleine im Zimmer zu bleiben, ist bei jedem Verlassen des Zimmers ein Hinweis an der Tür anzubringen, der auf die Anwesenheit eines Haustieres hinweist. Im Falle einer Verschmutzung des Zimmers durch Haustiere wird die Reinigung als Sonderleistung behandelt und mit einer zusätzlichen Gebühr von 500 PLN berechnet.

§ 5

SONSTIGE HOTELDIENSTLEISTUNGEN

Das Mitführen von Haustieren ist in den Räumen des SPA- und Wellnessbereichs, in Konferenzräumen, der Bibliothek, dem Barocksaal, dem Kachelsaal sowie auf dem Außenspielplatz für Kinder strengstens untersagt.

Das Mitbringen von Haustieren in den Frühstücksraum und das à la carte Restaurant ist erlaubt.

Im Frühstücksraum und à la carte Restaurant ist es untersagt, Tiere auf Stühlen und Sofas zu platzieren sowie das Hotelgeschirr und Porzellan zur Fütterung zu benutzen. Die Fütterung der Haustiere ist nur mit mitgebrachten oder vom Personal bereitgestellten Näpfen gestattet.

§ 6

VERANTWORTUNG DES HAUSTIERBESITZERS

Der Besitzer ist verpflichtet, sich mit dieser Betriebsordnung vertraut zu machen, sie zu unterschreiben und strikt einzuhalten.

Der Haustierbesitzer haftet materiell für alle durch sein Haustier verursachten Schäden, sowohl an Eigentum des Hotels als auch an der Einrichtung der Hotelgäste.

Schäden, die durch das Tier im Hotel verursacht werden, werden vom Hotel individuell bewertet und die Kosten vom Besitzer getragen.

Bei wiederholten Beschwerden anderer Gäste bezüglich des Aufenthalts des Haustiers im Hotel und bei Nichtbeachtung dieser Betriebsordnung behält sich das Hotel das Recht vor, den Aufenthalt des Gastes mit Haustier sofort zu beenden und die volle Aufenthaltsgebühr zu berechnen.

SPA-Raum-Ordnung

  1. Terminvereinbarung und Terminabsage
    a. Behandlungen in unserem SPA-Raum müssen im Voraus reserviert werden – persönlich, telefonisch oder über die Hotelrezeption.
    b. Um höchste Servicequalität zu gewährleisten, bitten wir darum, 5 Minuten vor der geplanten Behandlung zu erscheinen. Eine Verspätung kann zu einer Kürzung der Behandlung ohne Preisänderung führen.
    c. Hotelgäste, die zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen und diesen nicht spätestens 4 Stunden vor der geplanten Zeit an der Hotelrezeption absagen, werden mit dem vollen Betrag für die Behandlung belastet.
  2. Vorbereitung auf die Behandlung
    a. Vor Beginn der Behandlung bitten wir darum, das Personal über gesundheitliche Gegenanzeigen, Allergien oder eine Schwangerschaft zu informieren.
    b. Bei einigen Behandlungen wird empfohlen, vorher schwere Mahlzeiten und Alkoholkonsum zu vermeiden.
  3. Verhaltensregeln
    a. Bitte halten Sie Ruhe ein und schalten Sie Mobiltelefone stumm.
  4. Gegenanzeigen und Haftung
    a. Der SPA-Raum übernimmt keine Haftung für mögliche Nebenwirkungen, die durch das Verschweigen von Gesundheitsinformationen entstehen.
  5. Zahlungsbedingungen
    a. Zahlungen für Behandlungen können bar, mit Kreditkarte oder auf die Hotelrechnung an der Hotelrezeption hinzugefügt werden.
    b. Gemäß Punkt 1c führt eine Nichtabsage der Behandlung mindestens 4 Stunden vor Beginn zur vollständigen Belastung der Kosten.
  6. Personenbezogene Daten
    a. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden ausschließlich zum Zweck der SPA-Dienstleistung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet.

Standards zum Schutz Minderjähriger
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtung aus den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Straftaten mit sexuellem Hintergrund und zum Schutz Minderjähriger sowie den Leitlinien der Vereinten Nationen zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte, anerkennend die wichtige Rolle der Wirtschaft bei der Gewährleistung der Achtung der Kinderrechte, übernimmt Pałac Pakoszów die Standards zum Schutz Minderjähriger. Dieses Dokument stellt eine Sammlung von Regeln und Verfahren dar, die angewendet werden, wenn der Verdacht besteht, dass einem Kind, das sich im Pałac Pakoszów aufhält, Schaden zugefügt wird, und zur Verhinderung solcher Gefahren, unter Berücksichtigung von Kindern mit Behinderungen und mit besonderem Förderbedarf.

Die Standards zum Schutz Minderjähriger werden auf Basis der nachstehend aufgeführten Grundsätze umgesetzt:
Pałac Pakoszów führt seine operative Tätigkeit unter Achtung der Rechte von Kindern als besonders verletzliche Personen durch.
Pałac Pakoszów erkennt seine Rolle bei der Führung eines sozial verantwortlichen Unternehmens und der Förderung erwünschter sozialer Einstellungen an. Das Hotel betont insbesondere die Bedeutung der gesetzlichen und gesellschaftlichen Pflicht, die Strafverfolgungsbehörden bei jedem Verdacht auf eine Straftat zum Nachteil von Kindern zu informieren, und verpflichtet sich, sein Personal in diesem Bereich zu schulen.

Allgemeine Grundsätze

  1. Pałac Pakoszów verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über Umstände zu informieren, die darauf hinweisen können, dass ein sich im Objekt aufhaltendes Kind misshandelt wird, sowie über schnelle und angemessene Reaktionsmöglichkeiten in solchen Situationen. Das Objekt kann diese Schulung in verschiedenen Formen durchführen, z. B. externe Schulungen, interne Schulungen, E-Learning, vom Hotel erarbeitete und den Mitarbeitern zugängliche Schulungsmaterialien, kostenlose Schulungsmaterialien anderer Organisationen.
  2. Jeder Mitarbeiter wird vor Arbeitsaufnahme mit den Standards zum Schutz Minderjähriger vertraut gemacht, was durch eine Erklärung und Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Dokument enthaltenen Regeln und Verfahren bestätigt wird.
  3. Mitarbeiter, die mit Kindern arbeiten, unterliegen regelmäßigen Schulungen, die vom Arbeitgeber dokumentiert werden.
  4. Pałac Pakoszów wird einen Koordinator für die Standards zum Schutz Minderjähriger ernennen.

Grundsätze für sichere Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Kindern

Die folgenden Regeln gelten für alle Mitarbeiter, aber auch für andere Erwachsene, die Kontakt zu Kindern auf dem Hotelgelände haben, sofern dieser Kontakt mit Zustimmung des Betriebs erfolgt. Das oberste Prinzip aller vom Personal mit Kontakt zu Kindern durchgeführten Maßnahmen ist der respektvolle Umgang mit dem Kind unter Berücksichtigung seiner Würde und Bedürfnisse. Es ist untersagt, Gewalt jeglicher Art durch Mitarbeiter oder andere Erwachsene gegenüber Kindern anzuwenden.

Erwartetes Verhalten und Praktiken von Mitarbeitern

  • Sei geduldig und respektvoll in der Kommunikation mit dem Kind.
  • Höre dem Kind aufmerksam zu und gib ihm alters- und situationsgemäße Antworten. Versuche, beim Kommunizieren Dein Gesicht auf Höhe des Kindes zu halten.
  • Versichere dem Kind, dass es, wenn es sich in einer Situation unwohl fühlt, Dir oder einer anderen benannten Person davon erzählen und Hilfe erhalten kann.
  • Informiere das Kind, wo im Pałac Pakoszów die für es verständlichen Schutzstandards Minderjähriger zu finden sind. Versichere, dass es sich bei Fragen an Dich oder eine andere benannte Person wenden kann.
  • Behandle alle Kinder gleichermaßen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung/Beeinträchtigung, sozialem Status, ethnischer Herkunft, Kultur, Religion und Weltanschauung.
  • Sorge für einen sicheren Raum. Wenn sich Kinder in Deinem Arbeitsbereich aufhalten, stelle sicher, dass Geräte und Ausstattung bestimmungsgemäß verwendet werden und die Umgebung sicher ist.
  • Wenn Du ein allein gelassenes Kind/Kinder siehst und die Situation eine Gefährdung der Sicherheit des Kindes vermuten lässt – ergreife Maßnahmen, um die Eltern/Erziehungsberechtigten zu finden.

Unzulässiges Verhalten und Praktiken von Mitarbeitern gegenüber Kindern im Objekt

  • Es ist verboten, das Kind anzuschreien, zu beschämen, zu demütigen, zu ignorieren oder zu beleidigen.
  • Es ist verboten, das Kind zu schlagen, zu stoßen, zu schubsen oder in irgendeiner Weise die körperliche Unversehrtheit des Kindes zu verletzen, außer es besteht eine Gefahr für Gesundheit oder Leben des Kindes.
  • Es ist verboten, romantische oder sexuelle Beziehungen zum Kind aufzubauen oder ihm unangemessene Vorschläge zu machen. Dies schließt auch sexuelle Kommentare, Witze, Gesten sowie das Bereitstellen von erotischen und pornographischen Inhalten jeglicher Form an Kinder ein.
  • Es ist verboten, das Bild des Kindes zu privaten oder dienstlichen Zwecken (Aufnahmen, Fotografien) ohne Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten und des Kindes selbst zu verwenden. Eine Ausnahme besteht, wenn das Bild des Kindes nur ein Detail eines Gesamtbildes darstellt (z.B. Versammlung, Landschaft, öffentliche Veranstaltung).
  • Es ist verboten, mit dem Kind über private Kommunikationswege (privates Telefon, E-Mail, Messenger, Profile in sozialen Medien) Kontakt aufzunehmen oder das Kind außerhalb des Arbeitsplatzes zu treffen.
  • Es ist verboten, dem Kind Alkohol, Tabakwaren oder illegale Substanzen anzubieten.
  • Berühre ein Kind niemals gegen seinen Willen oder auf eine Weise, die als unanständig oder unangebracht angesehen werden könnte.
  • Wenn Du Zeuge irgendeines der oben beschriebenen Verhaltensweisen und/oder Situationen seitens anderer Erwachsener oder Kinder wirst, informiere immer unverzüglich Deinen Vorgesetzten.

Grundprinzipien

  1. Ein begründeter Verdacht auf Misshandlung eines Kindes liegt vor, wenn:
    a. das Kind einem Mitarbeiter des Objekts von der Misshandlung berichtet hat,
    b. der Mitarbeiter eine Misshandlung beobachtet hat,
    c. das Kind sichtbare Spuren von Misshandlung aufweist (z. B. Kratzer, Blutergüsse) und auf Nachfragen inkonsistente und/oder verworrene Antworten gibt oder andere Umstände vorliegen, die auf Misshandlung hinweisen können (z. B. das Auffinden von pornographischem Material mit Kindern im Zimmer eines Erwachsenen).

  2. Ein Mitarbeiter, der begründeten Verdacht hat, dass ein Kind im Objekt misshandelt wird oder wurde, sollte unverzüglich den Vorgesetzten/die entscheidungsbefugte Person informieren, die die Polizei verständigt.
    Bei bestehender Gefahr für die Sicherheit des Kindes informiert der Mitarbeiter die Polizei, indem er die Nummer 112 anruft und die Umstände des Vorfalls beschreibt. Unabhängig davon informiert er den Koordinator über den Vorfall.

  3. Es ist darauf zu achten, dass es dem Kind und der Person, die verdächtigt wird, das Kind zu misshandeln, erschwert oder unmöglich gemacht wird, das Objekt zu verlassen.
  4. Im Fall der im Strafprozessrecht genannten Voraussetzungen kann eine öffentliche Festnahme der verdächtigen Person vorgenommen werden.
  5. In jedem Fall ist die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten. Das Kind sollte bis zum Eintreffen der Polizei durch einen Mitarbeiter betreut werden.
  6. Im Falle eines begründeten Verdachts, dass das Kind mit biologischem Material des Täters (z. B. Samen, Speichel) in Kontakt gekommen ist, darf das Kind sich weder waschen noch essen/trinken, bis die Polizei eintrifft.
  7. Nach Übergabe des Kindes an die Polizei sind die Überwachungsmaterialien und weitere relevante Beweismittel zu sichern.
  8. Nach der Intervention ist der Vorfall dem Koordinator zu melden, der diesen im Ereignisprotokoll dokumentiert.
  9. Wenn Leben oder Gesundheit des Kindes bedroht sind, ist unverzüglich die Polizei, der Vorgesetzte und der Koordinator zu benachrichtigen.
  10. Im Fall einer Misshandlung des Kindes durch einen Mitarbeiter sollte der Koordinator den Fall untersuchen und personelle Maßnahmen empfehlen.
  11. Wenn die misshandelnde Person von einem externen Unternehmen stammt, wird empfohlen, ihr den Zutritt zum Gelände zu verweigern und ggf. die Zusammenarbeit zu beenden.
  12. Wenn ein Kind unter 7 Jahren unbeaufsichtigt zurückgelassen wird, ist der Vorgesetzte zu informieren, der weitere Schritte einleitet und ggf. die Polizei benachrichtigt.

Standards für die Arbeit der Rezeption

  1. Eine wirksame Form der Vorbeugung gegen Misshandlung von Kindern ist die Feststellung der Identität des Kindes im Objekt und seiner Beziehung zu der erwachsenen Person, mit der es sich im Objekt aufhält.
  2. Der Rezeptionist unternimmt alle möglichen Schritte, um die Identität des Kindes und seine Beziehung zu dem begleitenden Erwachsenen festzustellen.
  3. Zur Identifizierung des Kindes und der Beziehung zu der Person, mit der es sich im Objekt aufhält, ist folgendes zu tun:
    a. Vorlage eines Ausweises des Kindes oder eines anderen Dokuments, das bestätigt, dass die erwachsene Person berechtigt ist, das Kind zu betreuen (z. B. Personalausweis, Schülerausweis, mObywatel App, Internetpatientenkonto, gerichtliche Entscheidung).
    b. Wenn kein Dokument vorliegt oder die Vorlage verweigert wird – Frage nach der Beziehung zwischen Kind und erwachsener Person, sowohl das Kind als auch den Erwachsenen.
    c. Wenn der Erwachsene weder Elternteil noch gesetzlicher Vormund ist, sollte er ein Dokument vorlegen (z. B. notariell beglaubigte Zustimmung oder schriftliche Erlaubnis der Eltern für die Reise). Fehlt dieses, ist eine vom Objekt bereitgestellte Erklärung auszufüllen.

  4. Im Fall der Verweigerung der Dokumentenvorlage oder der Angabe der Beziehung sollte erklärt werden, dass die Prozedur der Sicherheit der im Pałac Pakoszów verweilenden Kinder dient und gesetzlich vorgeschrieben ist.
  5. Wenn das Gespräch die Zweifel nicht ausräumt, sollte diskret der Vorgesetzte und, falls anwesend, das Sicherheitspersonal informiert werden, ohne Verdacht zu erregen (z. B. mit dem Vorwand, den Empfangsbereich betreten zu müssen).
  6. Ab dem Auftreten von Zweifeln sollten das Kind und die erwachsene Person – soweit möglich – im Sichtbereich eines Hotelmitarbeiters bleiben und nicht allein gelassen werden.
  7. Der Vorgesetzte übernimmt das Gespräch mit der erwachsenen Person, um weitere Klärungen zu erhalten.
  8. Bei Bestätigung des Verdachts auf einen Versuch oder die Begehung einer Straftat informiert der Vorgesetzte die Polizei und folgert weitere Verfahren wie bei Misshandlung eines Kindes.
  9. Wenn Mitarbeiter anderer Abteilungen (z. B. Housekeeping, Restaurant, Entspannungsbereich) eine verdächtige Situation bemerken, sind sie verpflichtet, unverzüglich den Vorgesetzten oder die entscheidungsbefugte Person zu informieren.
  10. Je nach Situation ergreift der Vorgesetzte Maßnahmen zur Klärung oder führt eine Intervention durch und informiert die Polizei.

REGELN FÜR DAS ANGELBECKEN AUF DEM GELÄNDE DES PAKOSZÓW-PALAIS

Um eine Tageskarte zu erwerben, müssen Sie die Dienstleistung an der Rezeption des Pakoszów-Palais kaufen und vor dem Betreten des Angelbeckens unbedingt ein Kescher vorzeigen und die Regeln unterschreiben.

Preisliste: - Tagesangeln am Angelplatz – 50 PLN

  1. Im Angelbecken gilt die Regel „Fangen und Freilassen“, was absolut verbotenes Töten und Mitnehmen gefangener Fische bedeutet.
  2. Das Angeln erfolgt nur vom Ufer an den ausgewiesenen Angelplätzen am Teich 2.
  3. Begleitpersonen dürfen sich am Angelplatz aufhalten, jedoch ohne Angelmöglichkeit.
  4. Das Besetzen des Angelplatzes und das Angeln sollten so erfolgen, dass andere Angler nicht gestört werden. Jeder Angler darf maximal zwei Angelruten benutzen.
  5. Jeder sollte einen Ausweis mit sich führen, um ihn beim Erwerb der Erlaubnis vorzuzeigen.
  6. Das Recht, sich im Angelbecken aufzuhalten, haben nur Personen mit gültiger Angelgenehmigung.
  7. Beim Angeln dürfen ausschließlich widerhakenlose Haken verwendet werden.
  8. Im Angelbecken ist verboten:
  • das Gelände zu vermüllen
  • die Pflanzen zu zerstören,
  • Autos außerhalb der ausgewiesenen Parkplätze abzustellen (nach dem Auspacken der Ausrüstung ist das Auto sofort auf dem Parkplatz abzustellen),
  • seine Notdurft außerhalb der Toiletten zu verrichten,
  • Feuer zu entfachen,
  • im Angelbecken zu baden,
  • lautes Verhalten und Alkoholkonsum.

9. Der Angelplatz ist sauber und ordentlich zu hinterlassen (Müll ist mitzunehmen). Vor der Abreise wird der Platz durch einen Hotelmitarbeiter überprüft.

10. Der Eigentümer des Angelbeckens haftet nicht für Unfälle und zurückgelassene Gegenstände im Angelbecken.

11. Personen, die Eigentum im Angelbecken beschädigen, können zivilrechtlich belangt werden.

12. Für Begleitpersonen haftet die Person, die die Angelgenehmigung erworben hat.

13. Der tägliche Fischfang ist von 8:00 bis 19:00 Uhr vom 1. Mai bis 30. September und von 9:00 Uhr bis Einbruch der Dämmerung vom 1. Oktober bis 30. April erlaubt.

14. Der Bruch der Regeln und ein Verhalten, das gegen allgemein anerkannte Normen verstößt, führt zum Verweis vom Angelbecken ohne Erstattung der Kosten und zur Verweigerung des Verkaufs einer Angelgenehmigung in der Zukunft.

15. Mit dem Erwerb der Lizenz erklärt man sich damit einverstanden, dass der Betreiber oder Betreuer des Angelbeckens im Verdachtsfall eine Kontrolle des Transportmittels und der persönlichen Gegenstände durchführen darf.

16. Der Wert der gestohlenen oder vorsätzlich beschädigten Fische beträgt 1000 PLN pro Kilogramm und Art

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